Fragen und Antworten
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Vor und Altschäden
Vor und Altschäden
Wo liegt unterscheidet zwischen Vor-und Altschäden:
Unter einem Altschaden versteht man eine nicht behobene Beschädigung am Kraftfahrzeug. Dies können Unfallschäden oder Gebrauchsschäden sein u.a. Dellen, Beulen, Kratzer oder auch Korrosionsschäden!
Ein Vorschaden bedeutet- reparierter Schaden am Fahrzeug. Hierzu gehört fach- und sachgerechte Instandsetzung des Unfalls, so wie provisorisch grob instand gesetzte Unfallschäden!
Schäden an der Anhängerkupplung nach dem Kfz Unfall sind oft nicht sichtbar!
Die Haarrisse oder eine verschobene Geometrie können beim Ziehen eines schweren Wohnwagens zum Sicherheitsrisiko werden. Von außen ist oft nur der massive Kugelkopf zu sehen. Egal, ob es sich um eine feste/abnehmbare oder schwenkbare Kupplung handelt. Dieser Kopf ist mit einer Traverse unter dem Fahrzeug verschraubt, verschweißt oder per Steckverbindung über eine flexible Aufnahme verbunden. Kommt es zu einem Heckaufprall, bekommen alle Bauteile die Kollision zu spüren.Somit können überall Brüche, Risse und Verformungen auftreten!
Kann ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug leihen?
Grundsätzlich ja. Für die Reparaturdauer ihres Unfallfahrzeugs oder bei einem Totalschadenfall für die Dauer der Fahrzeugwiederbeschaffung.
Muss ich mit meinem Fahrzeug zu einem Sachverständigen fahren?
Wenn das Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist, ist es sinnvoll mit dem geschädigten Fahrzeug beim Sachverständigen vorzufahren. Das spart Zeit und Kosten.
Brauche ich einen Verkehrsrechtsanwalt nach einem unverschuldeten Autounfall?
Sehr sinnvoll ist die Beauftragung von einem Fachrechtsanwalt. Das verkürzt oft die Wartezeit auf die volle Entschädigungsauszahlung.
Wie lange dauert die Schadenregulierung bzw. Die Auszahlung der Entschädigung?
Die Auszahlung der Entschädigung durch die Versicherung auf Grund des professionellen SBB-Gutachter KFZ-Sachverständigengutachten dauert in der Regel 1-3 Wochen.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen wird auch als Abtretungserklärung bezeichnet.
Wie lange dauert die Erstellung einer Reparaturkosten-Kalkulation?
Die Erstellung einer Reparaturkostenkalkulation von einem KFZ-Sachverständigen dauert in der Regel 1-3 Tage.
Werden Kosten für eine Reparaturkosten-Kalkulation von der Versicherung bezahlt?
Reparaturkostenkalkulationen werden von der Versicherung dem SBB-Gutachter Sachverständigen grundsätzlich bezahlt oder dem Geschädigten erstattet.
Werden Kosten für einen Kostenvoranschlag von der Versicherung bezahlt?
Die Rechnung für einen erstellten Kostenvoranschlag werden von KFZ-Werkstätten sehr oft nicht erstattet.
Wie läuft die Regulierung mit der Versicherung ab?
Der Schaden muss an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gemeldet und Schadenansprüche genannt bzw. beziffert werden. Das Schadengutachten muss an gegnerische Versicherung übermittelt werden.
Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Unfall?
Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten: Wiederherstellung in den Vorschadenzustand, Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen bzw. eines Rechtsanwaltes. Übrigens, Sie können selbst entscheiden, welchen KFZ-Sachverständigen oder Rechtsanwalt Sie beauftragen.
Kann ich ein Gutachten erstellen lassen, wenn ein Schaden niedriger als 500 € ist?
Grundsätzlich Nein. Sie haben kein Recht auf ein Schadengutachten, sondern nur auf einen Kostenvoranschlag von einer KFZ-Werkstatt oder eine Reparaturkostenkalkulation eines KFZ-Sachverständigen.
Wie läuft die Schadenbegutachtung/Fahrzeugbesichtigung ab, wenn ich keine Schuld am Unfall habe?
Das Fahrzeug wird bei Ihnen oder in einer KFZ-Werkstatt besichtigt und es wird ein Gutachten oder eventuell eine Reparaturkostenkalkulation erstellt. Das Gutachten wird samt Abtretungserklärung an die zuständige Unfallverursacherversicherungsgesellschaft oder an Ihren Rechtsanwalt innerhalb von einpaar Tagen gesendet.
Was kostet mich ein Schadengutachten oder eine Reparaturkosten-Kalkulation?
Nichts. Bei unverschuldetem Unfallschaden übernimmt die Sachverständigenkosten grundsätzlich die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.