Gutachten

Fahrzeugbewertung und andere Gutachten

Sie möchten ein Auto kaufen oder verkaufen? Hier empfiehlt sich eine Fahrzeugbewertung, mit der Sie eine qualifizierte Einschätzung des Fahrzeugwertes bekommen. Eine solche Bewertung ist neben den anderen Kfz-Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen erstellbar und gibt für den (Ver-)Käufer den objektiven Zustand des Fahrzeugs wieder.
BEI AN- UND VERKÄUFEN EMPFIEHLT SICH EINE FAHRZEUGBEWERTUNG

BEI AN- UND VERKÄUFEN EMPFIEHLT SICH EINE FAHRZEUGBEWERTUNG

  • Kfz-Gutachten: Der Oberbegriff für alle Gutachten zum Kfz
  • Fahrzeugbewertung beziehungsweise Wertgutachten: Feststellung des Verkaufswertes eines Fahrzeugs
  • Schadengutachten: Feststellung allgemeiner oder konkreter Fahrzeugschäden
  • Unfallgutachten: Allgemein das Gutachten zu einem Unfallschaden
  • Haftpflichtgutachten: Wird bei unverschuldeten Unfall erstellt. Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
  • Kaskogutachten: Benötigt man beim selbstverschuldeten Unfall, aber auch bei Wildunfällen u. Elementargewalt

Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf ist ein Wertgutachten für das Kfz nützlich. Neben einem Schadengutachten oder einem Unfallgutachten kann so ein Fahrzeug mittels Gutachten ohne Unfälle eingeschätzt werden. Die Fahrzeugbewertung ist darum für einen Autokäufer oder -verkäufer ähnlich wichtig wie das Schadengutachten oder Haftpflichtgutachten für einen Unfallgeschädigten. Das Haftpflichtgutachten bei einem Unfall wird, wenn Sie die geschädigte Person sind, von der gegnerischen Versicherung bezahlt – dazu ist diese verpflichtet!

WAS IST DRIN IM KFZ-GUTACHTEN?

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und der Schadenwert über einen Bagatellbetrag von ca. 750 Euro hinaus geht, muss die gegnerische Versicherung einen von Ihnen gewählten unabhängigen KFZ-Gutachter bezahlen. Sie persönlich kostet das nichts. Wählen Sie deshalb professionelle Hilfe, die auf Ihrer Seite steht.

Der KFZ-Sachverständige kommt in den meisten Fällen zu Ihnen und nimmt den Schaden auf. Er fertigt Fotos an, die der späteren Dokumentation dienen. Anschließend ermittelt er die Kosten für eine fachgerechte Reparatur. Fachgerecht heißt z.B., dass bei einem BMW, Sie diesen in einer Vertragswerkstatt (also bei Ihrem Händler) reparieren lassen können. Von der gegnerischen Versicherung werden die Kosten einer guten Werkstatt oft auf Basis eines so genannten Prüfgutachtens (eines Gegengutachtens) herunter gerechnet. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf die Fachwerkstatt. Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt beauftragen die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zu führen. Denn denken Sie daran: der Anwalt kostet Sie nichts, sorgt aber dafür, dass Sie nicht auf den Schadenkosten sitzen bleiben.

Wenn Ihr Auto noch fahrtüchtig ist, fahren Sie damit nach Hause. Rufen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl an. Er wird zu Ihnen kommen und den Schaden aufnehmen. Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, und es für Sie nicht zumutbar ist, den Wagen privat abzuschleppen, muss die gegnerische Versicherung selbstverständlich auch die Abschleppkosten erstatten.

Statt eines Mietwagens können diejenigen, die das Auto beruflich oder aus sonstigen Gründen nicht brauchen, auch die Nutzungsausfall-Entschädigung kalkulieren lassen. Ihr Gutachter gibt Ihnen wertvolle Tips dazu.

Wenn Sie einen Ersatz-PKW brauchen (z.B. aus beruflichen Gründen), dann muss die gegnerische Versicherung Ihnen einen Mietwagen bezahlen. Allerdings ist Vorsicht bei Fällen geboten, in denen Sie den Mietwagen wenig fahren und z.B. Taxikosten statt dessen niedriger wären. Außerdem bedenken Sie den Abzug der so genannten Eigenersparnis (das sind die Kosten, die Sie Ihr eigener PKW in der Zeit gekostet hätte). Um sich diesen Abzug ‘zu sparen’ empfehlen wir Ihnen einen Mietwagen wählen, der eine Klasse kleiner als Ihr eigener ist.

Wenn an Ihrem geschädigten Fahrzeug nichts mehr zu retten ist, wird der Restwert des Unfallwagens berechnet. Der KFZ-Gutachter ermittelt, was die Neubeschaffung eines gleichwertigen PKW (ohne Schaden) kostet und zieht davon den Restwert des verunfallten Wagens ab. Diese Entschädigungssumme wird von den gegnerischen Versicherungen besonders häufig gemindert, indem sie einen höheren Restwert oder einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert ansetzen. Wie bei den geminderten Werkstattkosten im Reparaturfall ist bei einem Totalschaden deshalb unbedingt empfehlenswert, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser empfiehlt sich besonders dann, wenn es um einen hohen Neubeschaffungswert geht.